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StuB 18/2005 S. 815

Einkommen-/Lohnsteuer | Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Stpfl. im Rahmen der ESt-Veranlagung nach der Regelung des § 50d Abs. 8 EStG nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Regelung des § 50d Abs. 8 EStG ist erstmals für den VZ 2004 anzuwenden. Das BMF nimmt mit Schreiben vom  - IV B 1 - S 2411 - 2/05 zu dem für die Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte nach § 50d Abs. 8 EStG geltenden Verfahren Stellung.NWB YAAAB-57828

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