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Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von Sonderbetriebsvermögen
Veräußerte ein Steuerberater 1996 Teile seines Anteils an einer GbR an seine Mitgesellschafter, ist der Veräußerungsgewinn nur dann tarifbegünstigt nach §§ 16, 18 Abs. 3, 34 EStG zu versteuern, wenn auch entsprechende Anteile des Sonderbetriebsvermögens (hier: eines Erbbaurechtsanteils am Betriebsgrundstück) mitveräußert wurden.