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Darlehensvertrag zwischen Vater und Tochter bei Schenkung der Darlehenssumme
Ein Darlehensvertrag, bei dem der Vater im Rahmen eines Gesamtplans seiner Tochter die Darlehenssumme schenkt und die Tochter den geschenkten Betrag sogleich als Darlehen zurückreicht, ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Schenkung erst nach Abschluss des Darlehensvertrags erfolgt. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat die Tochter nie über den geschenkten Geldbetrag verfügen können und somit das Darlehen nicht aus eigenem Vermögen gewährt.