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Abschreibungszeitraum entgeltlich erworbener Vertreterrechte
Geschäftsbeziehungen eines Handelsvertreters, die dieser durch Ablösung eines Ausgleichsanspruchs eines Vorgängers einer Handelsvertretung von der zu vertretenden Firma entgeltlich erworben hat, sind über den Zeitraum von 15 Jahren abzuschreiben. Die kürzere Abschreibungsdauer, die für den Erwerb eines freiberuflichen Praxiswerts Anwendung findet, kann ein Handelsvertreter nicht für sich in Anspruch nehmen, da er ein gewerbliches Unternehmen betreibt.