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Privater Nutzungsanteil eines Pkw
Weiß ein sachkundige Kläger, dass seine Aufstellungen nicht die Angaben enthielten, die ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch enthalten muss, liegt es an ihm, zu versuchen, diesen Mangel noch nachträglich zu beheben. Es ist aber keineswegs gesichert, dass nachträgliche – nicht zeitnahe – Ergänzungen zur Anerkennung der Aufstellungen als Fahrtenbuch führen.