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Gegenstand eines Abrechnungsbescheids
Über Streitigkeiten, die die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid. Dessen Gegenstand kann insbesondere die Frage sein, ob eine Zahlungsverpflichtung noch besteht oder ob sie ganz oder teilweise durch Aufrechnung erloschen ist. Im Abrechnungsverfahren muss die Frage der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids nach der sog. formellen Bescheidlage beurteilt werden, wie sie sich aufgrund vorliegender Verwaltungsakte und deren Verwirklichung durch Leistung der Beteiligten ergibt. Ein Abrechnungsbescheid hat mithin nur die Feststellung zum Gegenstand, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung besteht oder erloschen ist. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen gerade nicht Gegenstand eines Abr...