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Verwaltungsrecht | Verkündung des Informationsfreiheitsgesetzes
Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) v. ist im BGBl 2005 I S. 2722 verkündet worden und tritt am in Kraft. Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Dabei können für Amtshandlungen Gebühren und Auslagen erhoben werden, was allerdings nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte gilt.