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Gesellschaftsrecht | Insolvenzantragspflicht bei Kapital ersetzendem Darlehen ohne Rangrücktritt
Eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung einer GmbH entfällt nicht durch Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehens, wenn der darlehensgewährende Gesellschafter keine Rangrücktrittserklärung abgegeben hat. Hierbei ist es unerheblich, dass der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist (OLG Schleswig, Urt. v. 10. 3. 2005 - 7 U 166/03, GmbHR 2005, 1124).