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Umsatzsteuer | Aufenthalte eines Schiffes in Häfen von Drittstaaten als „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft”
Auf die Vorlagefrage des NWB PAAAB-16329, ob Aufenthalte eines Schiffes in Häfen von Drittstaaten, bei denen die Reisenden das Schiff nur kurzfristig, z. B. zu Besichtigungen, verlassen können, aber keine Möglichkeit besteht, die Reise zu beginnen oder zu beenden, „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft” i. S. des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL sind, hat der , Köhler, wie folgt entschieden: Aufenthalte eines Schiffes in Häfen von Drittländern, bei denen die Reisenden das Schiff, und sei es nur für kurze Zeit, verlassen können, sind „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft” i. S. des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL.