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Bestandsschutz für den Firmenzusatz „und Partner”
Hat eine GmbH bereits vor Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes den Zusatz „und Partner” geführt und steht ihr hinsichtlich dieser Firma Bestandsschutz nach § 11 Satz 2 und 3 PartGG zu, geht dieser nicht durch Änderung eines nur untergeordneten Firmenbestandteils, z. B. einer die Branchenzugehörigkeit beschreibenden Sachbezeichnung, verloren ([Abgrenzung zu BGHZ 135 S. 257 = DB 1997 S. 1398 und OLG Stuttgart, Rpfleger 2000 S. 336] 3 Z BR 17/03, DB 2003 S. 1504).▶VT 1228/03
▶Praxishinweise: Der Bestandsschutz nach § 11 Satz 2 und 3 PartGG kann verloren gehen durch eine Firmenänderung, welche rechtlich als Aufgabe der alten und Bildung einer neuen Firma zu werten ist. Die „Umbenennung” einer Firma, die zum Verlust des Schutzes nach § 11 Satz 2 und 3 PartGG führt, liegt dann vor, wenn der sog. Firmenkern berührt wird, dem die primäre Kenn...