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StuB 24/2003 S. 1147
Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters vor Zahlung der Abfindung
Die Satzung einer GmbH kann anordnen, dass ein kündigender Gesellschafter auch schon vor Zahlung seiner Abfindung endgültig aus der Gesellschaft ausscheidet (§§ 15 Abs. 3, 30, 34 Abs. 3 GmbHG; ).▶VT 1227/03