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StuB 24/2002 S. 1240

Ersatz des Steuerschadens bei verspäteter Zahlung der Arbeitsvergütung

Zahlt ein Arbeitgeber verspätet die Arbeitsvergütung aus, obwohl er auf die Wirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Kündigung nicht vertrauen durfte, muss er gem. dem Arbeitnehmer den hieraus entstandenen Steuerschaden ersetzen. Die Höhe des Schadens bestimmt sich aus einem Vergleich der steuerlichen Lage bei verspäteter Zahlung mit der bei rechtzeitiger Zahlung. Zu den zu erstattenden Kosten gehören dabei grundsätzlich auch die Kosten für die Einschaltung eines Steuerberaters, der die Höhe des Schadens ermittelt.

Praxishinweise: Ein Steuerverzögerungsschaden wird frühestens mit Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, mit der die – progressionsbedingt erhöhte – Steuer gefordert wird. Ob zu diesem Zeitpunkt eine weit...

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