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Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs auch bei Gruppenbewertung
Die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs sind gem. (BFH/NV 2004 S. 1099) auch dann anzuwenden, wenn Teile des im Wege der Gruppenbewertung in einem Bilanzposten zusammengefassten Vorratsvermögens in den Vorjahren nicht aktiviert worden sind (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG).▶VT 869/04