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Behandlung einer Zuzahlung durch den Veräußerer
Leistet der Veräußerer eines GmbH-Anteils an den Erwerber eine Zuzahlung, stellt diese nach den nrkr. Urteilen des Schleswig-Holsteinischen (BFH-Az.: I R 49/04, EFG 2004 S. 1324) und 1 K 974/97 (BFH-Az.: I R 50/04, EFG 2004 S. 1315) einen steuerpflichtigen Ertrag dar. Die Zuzahlung führe weder zu „negativen Anschaffungskosten”, noch könne insoweit ein „negativer Geschäftswert” oder ein passiver Ausgleichsposten gebildet werden; die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung hätten nicht vorgelegen (Bezug: §§ 5, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; §§ 246, 247, 249, 252, 255 HGB).▶VT 865/04
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin erwarb Geschäftsanteile an einer überschuldeten GmbH und zahlte à conto einen Kaufpreis i. H. von 75 000 DM. Die Klägerin übernahm nach Maßgabe des Anteilskaufvertrags zur Abdeckung der der GmbH ei...