Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 22/2002 S. 1133

Klage auf Vorlage einer Auseinandersetzungsbilanz und auf Feststellung der Gesellschaftsauflösung

Nach Beendigung einer BGB-Gesellschaft steht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 256 ZPO einer Feststellungsklage, dass die Gesellschaft aufgelöst ist, nicht entgegen, dass bereits Leistungsklage auf Vorlage einer Auseinandersetzungsbilanz erhoben ist (so OLG Koblenz, rkr. Urteil vom  - 5 U 1170/01, DB 2002 S. 1494). Der Antrag, eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen, sei hinreichend bestimmt. Die Entscheidung, welche Handlungen hierfür im Einzelnen vorzunehmen seien, könne im Vollstreckungsverfahren getroffen werden (Bezug: §§ 256, 253, 887, 888 ZPO; §§ 730, 721, 713, 666 BGB).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen