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Anschaffungskosten bei Reparaturen?
Ist durch Baumaßnahmen im Anschluss an den Erwerb eines Wohnhauses im Kernbereich der Wohnungsausstattung (Heizung, Sanitär und Elektroinstallation sowie Fenster) im Wesentlichen Vorhandenes durch Neues ersetzt worden, ohne dass dies mit einer deutlichen Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten verbunden war, dann sind die Kosten dieser Baumaßnahmen gem. (BFH/NV 2003 S. 452) keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 10i Abs. 1 Satz 2 EStG (Bezug: § 255 Abs. 1 HGB; § 10i Abs. 1 EStG).▶VT 1003/03