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BFH 28.04.2004 I R 5, 6/02, StuB 18/2004 S. 843

Vorliegen einer „Geschäftsbeziehung” zum Ausland

Eine Geschäftsbeziehung zum Ausland i. S. des § 1 Abs. 1 und 4 AStG (i. d. F. des StandOG) vom (BGBl I S. 1569, BStBl I S. 774) erfordert eine personale Beziehung zwischen dem inländischen Stpfl. und einer ausländischen nahe stehenden Person. Daran fehlt es bei Gewährung eines Darlehens durch den Stpfl. an eine inländische nahe stehende Person dann, wenn die nahe stehende Person mit dem hingegebenen Kapital eine ausländische Betriebsstätte finanziert (Bezug: § 1 Abs. 1 und 4 AStG).▶VT 666/04

Praxishinweise: Ein Auslandsbezug, der eine Einkünftekorrektur rechtfertigt, ist nur dann gegeben, wenn die Geschäftsbeziehung unmittelbar mit einer ausländischen nahe stehenden Person begründet wird. Wird der Auslandsbezug nur mittelbar begründet (Weitergabe eines Darlehens durch eine im Inland nahe stehende Person), bleibt ...

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