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BFH 01.07.2004 V R 33/01, StuB 18/2004 S. 837

Umsatzsteuer | Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Der Unternehmer kann Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG S. 838insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 16 Abs. 1 und 2 UStG 1999; Art. 17 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 und 2 Richtlinie 77/388/EWG; Abschn. 192 Abs. 2 Satz 4 UStR).▶VT 661/04

Praxishinweise: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass eine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht worden ist und dass hierüber ein entsprechendes Abrechnungspapier (Rechnung) erteilt worden ist. Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung. Wird also die Lieferung/sonstige Leistung im Jahr 01 erbracht und die Rechnung hierüber im Jahr 02 ausgestellt, kommt ein Vorsteuerabzug erst im Jahr 02 in Betrac...

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