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Teilwert eines Anteils am Betriebsunternehmen bei der Betriebsaufspaltung
Wird im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Anteil am Betriebsunternehmen entnommen, können nach dem rkr. (EFG 2004 S. 880) bei der Ermittlung des Teilwerts auch der Ertragswert und die funktionale Bedeutung der Anteile für den Gesellschafter zu berücksichtigen sein (Bezug: § 6 Abs. 1 EStG).▶VT 651/04
▶Praxishinweise: (1) Der Stpfl. war Inhaber eines Einzelunternehmens und beabsichtigte, dieses Unternehmen im Wege der Betriebsaufspaltung umzustrukturieren. Die Anteile an dem Stammkapital des Betriebsunternehmens sollten der Stpfl. und sein Sohn übernehmen. Da der Sohn des Stpfl. zunächst einen Ehevertrag zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs schließen musste, übernahm der Stpfl. das gesamte Stammkapital des Betriebsunternehmens. Der Stpfl....