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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Leistungen eines Ernährungsberaters
Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anord- S. 772nung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) Ernährungsberatungen durch, sind diese Leistungen nach 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1991/1993/1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. C Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB HAAAB-56960
▶Praxishinweise: Grundvoraussetzung für das Vorliegen einer Steuerfreiheit ist eine entsprechende berufliche Qualifikation (Befähigungsnachweise ). Weitere zwingende Voraussetzung ist dann, dass der Ernährungsberater aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme tätig wird. Die Tätigkeit auf Messen, Gesundheitstagen usw. ist also nicht steuerbefreit.