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Gewerbesteuer | Kürzung des Gewerbeertrags bei Gewinnen aus Beteiligungen
Verdeckte Gewinnausschüttungen, die eine Kapitalrückzahlung darstellen und für die EK 04 als verwendet gilt, sind gem. nrkr. Urteil des Hessischen (BFH-Az.: I R 16/04, EFG 2004 S. 1144) als „Gewinne aus Anteilen” i. S. des § 9 Nr. 2a GewStG anzusehen, die den Gewerbeertrag mindern.▶VT 616/04