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Umsatzsteuer | Testamentsvollstreckertätigkeit keine Beratungsleistung
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist, auch wenn Sie von einem StB oder WP ausgeübt wird, keine Beratungsleistung i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.▶VT 820/03
▶Praxishinweise: (1) Nach § 3a Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 UStG wird als Ort für bestimmte sonstige Leistungen der Ort des Leistungsempfängers bestimmt, was dazu führt, dass die sonstige Leistung im Inland nicht steuerbar ist. Diese Bestimmung ist für Tätigkeiten i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG aber nur dann anzuwenden, wenn es sich um berufstypische Leistungen („Tätigkeit als …”) handelt.
(2) Es muss also eine der Hauptleistungen dieses Berufs erbracht werden und es genügt nicht, dass irgendeine Leistung von einem Berufsträger i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG erbracht wird. Bei einer solchen leistungs- und nicht berufsbezogenen Auslegung fällt die Testamentsvol...