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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Lebensversicherungen eines Gesellschafters zur Absicherung von GmbH-Darlehen Werbungskosten?
Das Thüringer FG hat mit rkr. Urteil vom - II 56/99 (EFG 2003 S. 222) entschieden, dass Aufwendungen für Lebensversicherungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH keine Sonderausgaben, sondern Werbungskosten darstellen, wenn die Lebensversicherung zur Absicherung von S. 760Darlehen der GmbH als Sicherheit dient (Bezug: § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 816/03
▶Praxishinweise: (1) Im Streitfall bestand Uneinigkeit dahin gehend, wie Beiträge des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH für eine Lebensversicherung zur Sicherung der Kredite der GmbH zu behandeln sind. Versicherungsnehmer war die GmbH und versicherte Person der Kl. Dieser war in den Streitjahren mit einem Anteil zwischen 11,17 % und 33,3 % an der GmbH beteiligt. Er machte die Beiträge als Werbungsk...