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Bewertung von teilfertigen Bauten auf fremdem Grund und Boden
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die von der Finanzverwaltung (, BStBl I S. 1514 = StuB 2000 S. 1211) vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung zulässig sei, der Rechtslage entspricht (Bezug: § 5 Abs. 1, Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; § 249 Abs. 1, § 253, § 266 Abs. 2 HGB).▶VT 552/04
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Mit dem FG ist der BFH der Meinung, dass es sich bei halbfertigen Bauten um gesonderte Geg...