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Rückstellungen im Einzelunternehmen wegen Durchgriffshaftung für Verbindlichkeiten einer GmbH
Wird der Gesellschafter einer vermögenslosen GmbH für deren Verbindlichkeiten im Wege der Durchgriffshaftung in Anspruch genommen, so sind die Verbindlichkeiten in seinem Einzelunternehmen gewinnmindernd zu passivieren, wenn seine zum Ersatz verpflichtende Handlung dessen Betriebseinnahmen erhöhte (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; §§ 249, 255 HGB).▶VT 759/03
▶Praxishinweise: Entscheidend für die Bildung einer Rückstellung ist, dass die Verbindlichkeit aus der Haftungsinanspruchnahme betrieblich veranlasst ist und sich konkretisiert hat. Von einer betrieblichen Veranlassung kann stets dann ausgegangen werden, wenn die schadens- bzw. haftungsstiftende Ursache der betrieblichen Sphäre zuzuordnen ist; der zivilrechtliche Haftungsgrund ist unmaßgeblich. Entscheidend ist, dass die GmbH-Beteiligun...