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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Rentennachzahlungen im Zeitpunkt des Zuflusses
Eine Rentennachzahlung (Halbwaisenrente) für das Vorjahr an ein in Ausbildung befindliches Kind ist bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Nachzahlungsbetrag im Jahr des Zuflusses zu berücksichtigen.
Praxishinweise: Der BFH lehnt eine Verteilung von Nachzahlungen auf den Zeitraum, für den sie geleistet worden sind (= wirtschaftliche Zurechnung), ab und begründet dies mit dem geltenden Zuflussprinzip und der typisierenden Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, die einer Vereinfachung der Rechtsanwendung dient. Durch den Zufluss werde auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert (ggf. Wegfall der Bedürftigkeit). Der BFH geht aber mit keinem Wort darauf ein, wie es zu rechtfertigen ist, dass die Gewährung des Kinderfreibetrags bzw. die Zahlung von Kindergeld v...