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Einkommen-/Lohnsteuer | Nachversteuerung von Aufwendungen anlässlich eines Betriebsausflugs
Beriebsveranstaltungen mit einer Übernachtung sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 118/01, EFG 2002 S. 86) (noch) nicht üblich; Aufwen- S. 723dungen, die einen bestimmten Höchstbetrag je Arbeitnehmer überschreiten, sind in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn (Bezug: § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: (1) Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen gehören nicht zum Arbeitslohn, wenn sich die Zuwendungen und Veranstaltungen nach Art, Teilnehmerkreis, Häufigkeit und Dauer im Rahmen des Üblichen (Herkömmlichen) halten. In einem solchen Fall schließt nach ständiger Rechtsprechung das ganz überwiegend eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers die Annahme von Arbeitslohn aus, ...BStBl II S. 655