Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Abschreibung des Verfüllvolumens eines Deponiegrundstücks
Das Verfüllvolumen eines Deponiegrundstücks ist gem. rkr. (EFG 2004 S. 1044) kein selbständiges, der Abschreibung unterliegendes Wirtschaftsgut, sondern lediglich ein – untrennbar mit dem Grund und Boden verbundener – wertbildender Faktor des Grundstücks (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 EStG).▶ NWB TAAAB-21195