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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Testamentsvollstreckervergütung unterliegt nicht der Erbschaftsteuer
Die vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt, auch soweit sie eine angemessene Höhe überschreitet, im Regelfall nicht der ErbSt, sondern in vollem Umfang der ESt (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 18 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 EStG; § 2221 BGB).▶NWB AAAAB-52833
▶Praxishinweise: Anders als das Zivilrecht, das zum Schutz der Nachlassgläubiger nur eine angemessene Vergütung zum Abzug zulässt, lehnt der BFH die Aufspaltung in eine angemessene Vergütung und ein darüber hinausgehendes Vermächtnis ab. Wird eine Vergütung für die Tätigkeit vom Erblasser bestimmt, so fehlt es für die Annahme eines Vermächtnisses an der Unentgeltlichkeit. Der zivilrechtlichen Beurteilung kommt für das Steuerrecht also keine Bedeutung zu. Etwas anderes dürfte nur gelten, wenn die Regelung über die Vergü...