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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Rechnung für Bauleistungen
Ein Unternehmer kann gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 6/04, EFG 2004 S. 608) Vorsteuern aus Rechnungen über die Bauleistungen für die Herstellung einer Wohnung auch dann abziehen, wenn er diese unentgeltlich an den Geschäftsführer überlässt, weil damit nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss des Vorsteuerabzugs gegeben sind (Anschlussentscheidung an , Seeling, BFH/NV Beilage 2003 S. 288 = StuB 2003 S. 809; Bezug: § 4 Nr. 12 Satz 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993).▶VT 461/04