Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei fehlenden Arbeitgeberleistungen
Eine Kürzung des Vorwegabzugs kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung des Stpfl. keine Leistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat (Bezug: § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, § 3 Nr. 62 EStG).▶VT 454/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Klägerin Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt, die das FA aber in solche aus nichtselbständiger Arbeit umqualifizierte, da tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorgelegen habe. Da bei einem Arbeitsverhältnis eine Beitragspflicht des Arbeitgebers besteht, sei auch eine Kürzung des Vorwegabzugs geboten. Dem folgte der BFH nicht. Eine Kürzung sei nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich Leistungen für die Zukunftssicherung erbracht werden. Eine bloße und tatsächlich nicht erfüllte Pflicht des Arbeitgebers rei...