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Kein Verbraucherinsolvenzverfahren für aktiv tätigen Freiberufler
Nach einem (NZI 2003 S. 105 = Rpfleger 2003 S. 143) fällt der Schuldner, der im Zeitpunkt der Antragstellung (noch) eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, weder unter § 304 Abs. 1 Satz 1 noch unter § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO mit der Folge, dass er auf das Regelinsolvenzverfahren zu verweisen ist.▶VT 644/03 S. 528
▶Praxishinweise: (1) Im Verbraucherinsolvenzverfahren hat es verschiedene Schwerpunkte gegeben, in denen sich die Rechtsanwendung als problematisch erwiesen hat. Dazu gehörte u. a. auch die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren. Dies hatte seinen Grund darin, dass die bisherige Regelung in § 304 InsO, die an Art und Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners im Zeitpunkt der Antragstellung ank...