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Umsatzsteuer | Schuldner unberechtigt ausgewiesener Steuer trotz Geschäftsunfähigkeit
Der Aussteller einer Rechnung schuldet die zu Unrecht ausgewiesene USt nach § 14 Abs. 3 UStG bis zur Berichtigung der Rechnung auch dann, wenn er bei Ausstellung der Rechnung nicht geschäftsfähig war (Änderung der Rechtsprechung, vgl. , BStBl 1980 II S. 283).▶VT 609/03 S. 522
▶Praxishinweise: Nach § 41 AO 1977 ist eine zivilrechtliche Unwirksamkeit unbeachtlich, solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis (im Streitfall: Vorsteuerabzug) eintreten oder bestehen lassen. Die „Haftung” besteht also so lange, bis der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist.