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Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
Ein Tarifvertrag kann die Pflichtvorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag des Arbeitnehmers wirksam begründen; das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht dem nicht entgegen ().▶VT 539/03
▶Praxishinweise: Eine für den Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Regelung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war hier nicht getroffen worden.