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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Grundstücksübertragung mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Gleichstellungsgeldes
Wird ein Grundstück schenkungsweise übertragen und verpflichtet sich der Beschenkte dabei, an einen Dritten ein sog. Gleichstellungsgeld zu zahlen, liegt bezüglich des Grundstücks eine gemischte Schenkung zugunsten des Beschenkten und bezüglich des Gleichstellungsgeldes eine Forderungsschenkung zugunsten des Dritten vor (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).▶VT 507/03
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Schenkerin ihren beiden Neffen im Dezember 1994 bzw. Februar 1995 jeweils ein Grundstück mit der Maßgabe übertragen, dass ein Gleichstellungsgeld an den jeweils nicht im Vertragsabschluss beteiligten Bruder zu zahlen ist. Der BFH sah hierin, wie das FA, neben der Zuwendung des Grundstücks jeweils zusätzlich die Zuwendung einer Geldforderung zugunsten des Bruders, der das Gleichstellungs...