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Gewerbesteuer | Veräußerung eines lebensfähigen Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung gewerbesteuerpflichtig?
Die Veräußerung eines für sich lebensfähigen Geschäftsbereichs unterliegt gem. rkr. (EFG 2003 S. 45) als Teilbetriebsveräußerung auch dann nicht der GewSt, wenn der Geschäftsbereich zwar im Zentralbereich die von ihm vertriebenen Produkte herstellen lässt, der Zentralbereich aber dennoch nicht funktional wesentliche Betriebsgrundlage für das Tätigwerden des Geschäftsbereichs ist, weil der Geschäftsbereich die Reinigungsmittel mit seinen eigenen wesentlichen Betriebsgrundlagen ebenfalls herstellen kann (Bezug: § 16 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 1, Abs. 3 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG).▶VT 506/03
▶Praxishinweise: (1) Unternehmensgegenstand der Kl., die in verschiedene Geschäftsbereiche mit jeweils für diesen Bereich verantwortlichen Bereichsleitern geg...