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Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrtkostenbeschränkung auch bei freiwilligen Fahrten zur Arbeitsstätte
Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitsstätte zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes aufsucht. Sie greift auch ein, wenn die regelmäßige Arbeitsstätte freiwillig zum Zwecke der Fortbildung angefahren wird (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).▶VT 505/03
▶Praxishinweise: Ein Arbeitnehmer hat sich freiwillig zu einer Fortbildung entschlossen und besucht eine entsprechende Veranstaltung. Findet die Veranstaltung in seiner regelmäßigen S. 423Arbeitsstätte statt, greift die Abzugsbeschränkung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Findet die Fortbildungsveranstaltung an einem anderen Ort statt, und ist die Entfernung zu diesem Ort mit der zur regelmäßigen Arbeitsstätte identisch, greift die Abzugsbeschränkung nicht und es sind die tatsächli...