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Ansparrücklage nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
Eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen in einem Einzelunternehmen kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 218) nicht mehr gebildet werden, wenn die Investitionen aufgrund einer Einbringung des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft nicht mehr durchführbar sind (Bezug: § 7g Abs. 3, 6 und 7 EStG).▶VT 495/03
▶Hinweis: Eine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung wird in einer der nächsten Ausgaben abgedruckt.