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Einkommensteuer | Konkludenter Verzicht auf unentgeltliches Wohnungsrecht kein Gestaltungsmissbrauch
(1) Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO 1977 dar, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnungsrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag geschlossen wird; der Fortbestand des dinglichen Wohnungsrechts allein hindert die Wirksamkeit des Mietvertrags nicht (Fortentwicklung des , BStBl II S. 826 = StuB 1999 S. 1218). (2) Auf die Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechts kann konkludent durch den Abschluss des Mietvertrags verzichtet werden (Bezug: § 9, § 21 EStG; § 42 AO 1977).▶VT 318/04
▶Praxishinweise: Da zivilrechtlich ein Nebeneinander von Wohnungsrecht und Mietvertrag zulässig ist,...