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Einkommensteuer | Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Die zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei einer Beschäftigung am selben Ort ist in den Fällen von fortlaufend verlängerten Abordnungen und beiderseits berufstätigen Ehegatten verfassungswidrig. Dies entschied der Zweite Senat des und 2 BvR 1735/00 und hob auf die Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Betroffener hin die zugrunde liegenden finanzgerichtlichen Entscheidungen auf. Die Sachen wurden an den BFH zurückverwiesen. Andere Fallgruppen doppelter Haushaltsführung waren nicht Gegenstand der Entscheidung.▶VT 458/03