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StuB 8/2002 S. 409

Umfang der Vorläufigkeit

Nach dem (n. v.) ermöglicht ein Vorläufigkeitsvermerk wegen der Berechnung der Einkünfte aus § 17 EStG nicht nur eine Anpassung des ESt-Bescheids nach § 165 Abs. 2 AO 1977 wegen einer Änderung des Veräußerungspreises, sondern auch wegen der Höhe der Anschaffungskosten, wenn auch insoweit noch Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig gewesen sind.

Praxishinweise: Die Entscheidung befasst sich mit einem Fall, in dem die Kl. Anteile an einer GmbH erworben hatten, die zu einer wesentlichen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft führten, und diese Jahre später veräußerten. Dabei war die Höhe der Anschaffungskosten u. a. aus folgendem Grund umstritten: Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile von der vorherigen Gesellschafterin wurde das Stam...

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