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StuB 8/2002 S. 404

Einkommensteuer | Dividenden-Stripping grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

Der 17. Senat des FG Düsseldorf hat in vier Urteilen vom  - 17 K 3669/98 F, 17 K 9829/98 F, 17 K 3420/98 F und 17 K 3418/98 F zum sog. Dividenden-Stripping (Erwerb von Aktien durch einen Börsenmakler von einem Anteilseigner, der nicht zur Anrechnung von KSt und KESt berechtigt ist, taggleicher Verkauf von sog. jungen Aktien in entsprechendem Umfang und Nutzung des Anrechnungsvolumens) Stellung genommen. Der I. Senat des BFH hatte bereits in seinem Urteil vom  - I R 29/97 (BStBl 2000 II S. 527 = StuB 2000 S. 374; vgl. dazu auch Lehmann, StuB 2000 S. 571) das sog. Dividenden-Stripping für die Jahre vor 1993 anerkannt. Die Finanzverwaltung hatte auf dieses Urteil mit einem Nichtanwendungserlass (Schreiben vom , BStBl 2000 I S. 1392 = StuB 2000 S. 1164) reagiert. Der 17. Senat des FG Düsseldorf hat sich nunmehr der Auffassung des I....

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