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Einkommensteuer | Vom Verkäufer zu tragende Instandsetzungskosten keine Werbungskosten
Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den bisherigen Vermietungseinkünften zu berücksichtigen, wenn die betreffenden Arbeiten noch während der Vermietungszeit durchgeführt werden (Bezug: §§ 9 Abs. 1, 12 Nr. 1, 21 Abs. 1 EStG).▶NWB HAAAB-44226
▶Praxishinweise: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist nicht gegeben, wenn die Aufwendungen im Rahmen der Veräußerung erbracht werden; der Zusammenhang mit der bisherigen Vermietungstätigkeit ist für einen Werbungskostenabzug nicht ausreichend. Eine Zurechnung zur Vermögenssphäre wäre auch schon deshalb gerechtfertigt, weil es sich gar nicht um echten Aufwand handelt. Le...