Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachweis des Zeitpunkts der Abbruchabsicht
Wird innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes mit dessen Abbruch begonnen, spricht gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: X R 24/02, EFG 2003 S. 153) der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Gebäude bereits in Abbruchabsicht erworben worden ist. Die Aufwendungen für den Abriss sowie der Gebäuderestwert sind dann als Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes zu behandeln und nur im Wege der AfA zu berücksichtigen.▶VT 401/03