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StuB 6/2003 S. 272

Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Werden ein buchführungspflichtiger und ein nicht buchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zu einem Betrieb vereint, so erstreckt sich die aus der Betriebsübernahme resultierende Buchführungspflicht gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 27/02, EFG 2002 S. 1131) auf den Gesamtbetrieb (entschieden mit Bezug auf § 141 Abs. 3 AO).▶VT 340/03

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