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Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Das BMF hat am 1. 2. 2005 die Übersicht „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung” aktualisiert. Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung bleibt dem zuständigen FA vorbehalten. Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen sind im (BStBl I S. 415) geregelt.▶NWB UAAAB-43387