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Vertragsstrafe bei Nichtaufnahme der Arbeit
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Formulararbeitsverträgen für den Fall des Nichtantritts eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam. Jedenfalls für diesen Fall stehen dem Vertragsstrafenverbot des § 309 Nr. 6 BGB keine im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten i. S. des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB entgegen. Abgesehen davon benachteiligt eine Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt für den Fall des Nichtantritts eines Arbeitsverhältnisses bei vereinbarter Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist unangemessen i. S. des § 207 Abs. 1 BGB. Die Herabsetzung einer i. S. des § 307 Abs. 1 BGB überhöhten Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist auch im Arbeitsvertragsrecht seit nicht mehr möglich ( [nrkr.], DB 2003 S. 2551).▶VT 162/04
▶Praxishinweise: Auch das LAG Hamm hat entschieden, dass die f...