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Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskostenabzug bei einem beruflich veranlassten Umzug
Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung nicht als Werbungskosten abziehbar (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 EStG).▶VT 229/03 S. 185
▶Praxishinweise: (1) Im Streitfall wollte der Kläger Renovierungskosten und Aufwendungen für Gardinen, Rollos, Lampen, Telefonanschluss und einen Wasserboiler als Werbungskosten geltend machen; das zuständige Finanzamt berücksichtigte nur die Pauschale für Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz.
(2) Der BFH verneinte einen Abzug, da die Kosten für die Ausstattung einer Wohnung in erster Linie der Gestaltung des privaten Wohnens dienen und damit die einen Abzug ausschließende private Vermögenssphäre betreffen (nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gem. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG). Für den Werbungskostenabzu...