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Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen
Für die Höhe von Pauschalrückstellungen sind in erster Linie die Erfahrungen der Vergangenheit maßgebend. Danach ist gem. nrkr. (EFG 2002 S. 1431) zu schätzen, in welchem Umfang die ausgeführten Umsätze mit Kosten für Garantieleistungen belastet werden. Behauptet der Stpfl., er müsse vier Jahre lang mit Gewährleistungen rechnen und schätzt er den Rückstellungsbetrag in der Weise, dass er den Umsatz der letzten vier Jahre addiert und mit 1 v. H. multipliziert, hat er zum Nachweis der entsprechenden betrieblichen Erfahrungswerte über mehrere Jahre hinweg Aufzeichnungen über die ausgeführten Nachbesserungsarbeiten zu führen und die jeweiligen Nachbesserungsarbeiten den entsprechenden Aufträgen konkret zuzuordnen (Bezug: § , §