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Umqualifizierung von festgestellten Einkünften durch das Wohnsitz-FA
Dem Großen Senat wird gem. § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters – sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach – durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)FA zu treffen? (Bezug: § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 AO 1977).▶VT 162/03
▶Praxishinweise: Das Feststellungsverfahren soll widersprüchliche Entscheidungen bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften verhindern und dient damit der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Es soll aber keinesfalls zu einer Verkomplizierung des Verfahrens und letztlich sogar zu einer Verhinderung der zutreffenden Besteuer...